Tierhalter-Haftpflicht

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Pferdeversicherung

 

Deckt meine Pferdehalterhaftpflicht auch Flurschäden ab?

Nicht unerheblich sind Schäden, die von Pferden verursacht werden, die nicht oder nicht mehr in der Gewalt des Menschen sind. Das kann bei einem Entlaufen aus dem Stall oder der Weide der Fall sein, aber auch bei einem Ausritt, wenn das Pferd plötzlich durchgeht und mit oder ohne seinen Reiter so genannte Flurschäden anrichtet.

Unter einem Flurschaden versteht man die Beschädigung eines landwirtschaftlichen Grundstückes oder die Beschädigung der Früchte, die auf dieser landwirtschaftlichen Fläche angebaut werden. Ein Flurschaden liegt dementsprechend vor, wenn ein Pferd bei einem Ausritt in ein nahe gelegenes Rapsfeld gerät und die dort angebauten Rapspflanzen um- und abknickt oder gar herausreißt. Ob mit oder ohne Reiter spielt dabei keine Rolle. Die Schadenshöhe jedenfalls kann sich bis in die Tausende erstrecken, denn in den meisten Fällen ist die Ernte mit dem verursachten Schaden in diesem Jahr Geschichte, der Verlust des Landwirtes immens.

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Üblicherweise deckt eine Pferdehalterhaftpflicht dieses Risiko ab, doch kann es verschiedene Ausnahmen geben. So kann unter Umständen der Versicherungsschutz entfallen, wenn das Pferd von einer dritten Person geritten wurde oder von einer solchen auf die Weide gebracht wurde, aus welcher das Pferd dann entwichen ist.

Wer sein Pferd also von Dritten versorgen lässt, sollte vor dem Abschluss der Pferdehalterhaftpflicht noch einmal genauer schauen oder nachfragen, ob die Deckung für alle Flurschäden gilt. In der Regel ist aber in allen Pferdehalterhaftpflichtversicherungen inzwischen die Übernahme von Flurschäden uneingeschränkt enthalten.

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