Deckt die Pferdehalterhaftpflicht das Fremdreiterrisiko ab?
Auf diese Frage muss man zuerst einmal eindeutig mit einem Nein antworten, denn es gehört noch längst nicht zu den Basisversicherungsleistungen einer Pferdehalterhaftpflicht. Besteht bereits eine Versicherung, hilft der Blick in die Versicherungsbedingungen. Das Fremdreiterrisiko wird noch immer nicht von allen Versicherungen als selbstverständlich im Leistungskatalog angeboten. Hier heißt es wirklich aufpassen und für einen Schadenfall unbedingt vorsorgen. Ausgeschlossen ist es immer bei Gnadenbrotpferden, Fohlen unter 3 Jahren und Ponys und Pferde, die extra als Pferde ohne Beritt versichert wurden, denn in dem Falle sind alle Schäden, die durch die Einwirkung eines Reiters geschehen sind, ausgeschlossen.
Außerdem ist noch zwischen einem Fremdreiter und einer Reitbeteiligung zu unterscheiden. Der Einschluss einer Reitbeteiligung schließt genauso wenig selbstverständlich die Versicherung eines Fremdreiters ein wie umgekehrt.
Bei älteren Versicherungsverträgen ist das Fremdreiterrisiko fast immer ausgeschlossen, dagegen wird es heute bei dem Großteil der Versicherungen bereits als Basisleistung mitversichert oder aber gegen eine geringe Erhöhung des Beitrags.
Bei einer bestehenden Versicherung sollte also noch einmal genau nachgesehen werden. Eine neue Versicherung sollte man hingegen bereits im Blick auf einen möglichen Beritt durch einen Fremdreiter von Anfang an mit einschließen.
In jedem Falle gilt allerdings: besser schon vorher daran denken und nicht erst, wenn ein Schadenfall eingetreten ist. Der Einschluss des Fremdreiterrisikos sollte selbstverständlich sein, denn es kann doch schneller vorkommen als man denkt, dass das Pferd doch einmal von jemand anders geritten werden (muss).
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