Gibt es auch Schäden, für die ich selber haften muss?
Nicht alle Schäden, die ein Tier verursacht, sind auch automatisch durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung mitversichert. So werden beispielsweise alle Schäden ausgeschlossen, die absichtlich herbeigeführt wurden. Hier liegt ein Versicherungsbetrug vor, der genau so geahndet wird wie alle anderen Betrugsarten im Bezug auf Versicherungen.
Vom Versicherungsumfang einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ausgeschlossen sind auch Schäden, die aus der groben Fahrlässigkeit des Halters entstanden sind. Dies ist dann der Fall, wenn ein Leinenzwang bestand, der Halter mit dem Hund aber ohne Leine unterwegs war und einem Dritten ein Schaden zugefügt wurde. Des Weiteren sind generell vom Versicherungsschutz einer Tierhalterhaftpflichtversicherung alle Schäden ausgenommen, die dem Tier selbst zugefügt wurden oder die es sich in Folge von einem verschuldeten Unfall zugezogen hat. Läuft ein Hund beispielsweise auf die Straße und es geschieht ein Unfall, dann sind nur die Dinge der Unfallgegner versichert, nicht aber der Hund, der sich bei diesem Unfall verletzt hat. Hierfür gibt es eine Reihe weiterer Tierversicherungen, wie eine Hunde-OP-Kostenversicherung oder eine Pferde-Krankenversicherung.
Des Weiteren sind bei manchen Versicherungsgesellschaften die Schäden vom Versicherungsumfang ausgeschlossen, die im Ausland passieren. Daher sollte man sich immer gut informieren, welche Leistungen automatisch in der Grundpolice versichert sind und welche Risiken man durch eine Deckungserweiterung oder eine Einzelvereinbarung noch abschließen kann.
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