Tierhalter-Haftpflicht

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Gibt es den Versicherungsschutz auch für Jungtiere?

In vielen Tierhalterhaftpflichtversicherungen können die Welpen des Hundes oder das Fohlen des Pferdes automatisch mitversichert werden. Dies ist oftmals sogar beitragsfrei, aber nur für einen bestimmten Zeitraum möglich. Dieser erstreckt sich meist auf zwölf Monate, beginnend mit der Geburt. Allerdings ist dies nicht die Regel und so sollte man sich eingehend darüber informieren, wie es mit der automatischen Mitversicherung des Nachwuchses aussieht.

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Eine besondere Art des Versicherungsschutzes für Jungtiere ist die sog. Leibesfruchtversicherung. Diese kommt häufig bei sehr wertvollen Pferden zum Tragen. Bei ihnen ist die Zeit kurz vor und während der Geburt des Fohlens eine besonders risikoreiche Zeit. Die Leibesfruchtversicherung kann ab dem 7. Trächtigkeitsmonat abgeschlossen werden und erstreckt sich bis zum 28. Tag nach der Geburt des Fohlens. Versichert sind mit dieser Versicherungsart alle Schäden die durch Tod, Nottötung und dauernder Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Raub oder Diebstahl entstanden sind.

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