Ist der Leinenzwang mit der Versicherung zwingend vorgeschrieben?
Grundsätzlich ist der Leinenzwang nicht vorgeschrieben, wenn man eine Versicherung abschließt. Auf freien Flächen, die zudem wenig von anderen Hunden oder Spaziergängern frequentiert werden, muss man seinen Hund nicht an der Leine führen, wenn die örtlichen Behörden keinen generellen Leinenzwang vorgeschrieben haben.
Allerdings ist es immer ratsam, den Hund an der Leine zu führen, wenn man sich in der Nähe einer Straße befindet. Andernfalls kann eine Versicherung die Leistung verweigern, indem sie dem Hundehalter Fahrlässigkeit beim Führen eines nicht angeleinten Hundes vorwirft. Generell unterscheidet man auch zwischen freien Flächen und den Bereichen in der Stadt, in der große Menschenmengen vorzufinden sind. In letzterem Fall ist der Hund immer an der Leine zu führen, da die Gefahr sonst einfach zu groß wird, dass er sich doch selbstständig macht.
Man sollte jedoch vor Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung darauf achten, welche Regelungen die Versicherungen selbst vorsehen. Denn mitunter kann eine Gesellschaft in den Versicherungsbedingungen vorschreiben, dass sie generell nur leistet, wenn der Hund angeleint war und sich beispielsweise los gerissen hat. Dabei ist ebenfalls zu beachten, dass die Versicherung es als fahrlässiges Verhalten einstuft, lässt man beispielsweise einen großen und kräftigen Hund von einem kleinen Kind führen. Dass es für diesen ein Leichtes ist, sich von der Leine los zu reißen, dürfte wohl jedem klar sein. Man muss hier die einzelnen Bedingungen genau kennen, um zu wissen, ob der Leinenzwang zwingend vorgeschrieben ist, schließt man eine Hundehaftpflichtversicherung ab.
Ohnehin sollte vor dem Abschluss einer solchen Versicherung ein Vergleich der unterschiedlichen Leistungen und Bedingungen der Gesellschaften stattfinden. Ohne einen Vergleich könnte man schließlich kaum die richtige Hundehaftpflichtversicherung für den eigenen Hund finden.
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