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Pferdeversicherung

 

Muss ich die so genannten Mietsachschäden extra versichern?

Die Abdeckung des Risikos Mietschäden trifft nicht auf jeden zu. Wessen Pferd im eigenen Stall steht und mit dem eigenen Transporter gefahren wird, der braucht im Allgemeinen keine Mietsachschäden mitversichern zu lassen. Eine Leistung bezieht sich, wie der Name schon sagt, auf gemietete Gegenstände, die mit dem Pferd Kontakt haben.

Bei den Versicherungsgesellschaften werden Mietsachschäden in verschiedene Kategorien eingeteilt. Es gibt Pferdeversicherungen, die alle Mietsachschäden übernehmen, dann gibt es wieder welche, die nur für Mietsachschäden an gemieteten Pferdehängern einstehen oder aber für Schäden im Stall, auf der Weide oder in der Reithalle.

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Über eine Mitversicherung von Mietsachschäden sollte man nachdenken, wenn man auch nur eines der oben genannten Mietobjekte nutzt. Hat man für sein Pferd in einem Stall eine Box gemietet und nutzt man ebenfalls Reithalle und Weiden, sollte man zuerst einmal den Betreiber des Stalles fragen, wie es sich im Schadenfalle verhält. Es gibt Stallbesitzer, die bereits für solche Fälle eine spezielle Versicherung abgeschlossen oder eine Regelung im Einstellungsvertrag über die Verhaltensweise bei Mietsachschäden getroffen haben. Das kann beispielsweise in einem Reitverein oder dergleichen so gehandhabt werden.

Eine Extraversicherung wäre dann nicht notwendig oder – hält sich der Stallbesitzer durch einen vertraglichen Haftungsausschluss von jeglicher Haftung frei - unbedingt erforderlich.

Wählt man eine Pferdehaftpflicht, in der Mietsachschäden eingeschlossen sind, sollte man eine suchen, die Mietsachschäden in den Basisversicherungsleistungen anbietet und nicht Mietsachschäden als mitversichertes Risiko gegen Aufschlag anbietet. Auch auf die Deckungssummen sollte man achten und ebenfalls, ob eine Selbstbeteiligung zum Versicherungsvertrag gehört.

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