Tierhalter-Haftpflicht

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Springt die Tierhalterhaftpflicht auch bei Vermögensschäden ein? Was genau ist das?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung sichert Vermögensschäden, Personenschäden und Sachschäden ab. Bei einem Vermögensschaden handelt es sich um einen geldwerten Nachteil, den eine Person erleidet. Dies ist beispielsweise bei Betrugshandlungen oder Eigentumsdelikten der Fall. Aber auch durch Fälschungen kann ein Vermögensschaden entstehen, was beispielsweise der Fall ist, wenn ein Hund als Rassehund verkauft wird, er aber gar keiner ist.

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Ein Vermögensschaden in Bezug auf die Tierhalterhaftpflichtversicherung liegt auch dann vor, wenn ein Hund einen Menschen angreift und dieser in der Folge einen Flug und einen Geschäftstermin verpasst. Von der Versicherungsgesellschaft werden dann alle Folgekosten, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Unfall durch das Tier entstanden sind, übernommen. Hierzu gehören in diesem Fall die Umbuchungsgebühren für den Flug sowie die Kosten für eine eventuell gebuchte Hotelunterbringung. Aber auch der Schaden aus dem entgangenen Geschäftsgewinn wird dann durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung bezahlt.

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