Unter welchen Voraussetzungen werden die Hundehaftpflichtbeiträge von der Krankenkasse übernommen?
Generell werden die Versicherungsbeiträge für eine Hundehaftpflichtversicherung nur vom Tierhalter selbst getragen. Ausnahmen hiervon gibt es keine. Die Versicherung leistet nur für entstandene Schäden, im Falle der Hundehaftpflichtversicherung beispielsweise dann, wenn der eigene Hund einen anderen Menschen anspringt und dessen Kleidung beschmutzt wird. Ebenso springt die Hundeversicherung ein, wenn es zu einem Verkehrsunfall gekommen ist. Allerdings wird hier genau überprüft, ob man den Hund entsprechend gesichert hatte, also an der Leine geführt hat oder nicht.
Die Hundehaftpflicht sollte dabei von jedem Tierhalter abgeschlossen werden, für einige Rassen, die so genannten Kampfhunde, ist diese Versicherung sogar zur Pflicht geworden. Da die Regelungen jedoch regional unterschiedlich sein können, sollte man sich bei seiner Gemeinde erkundigen. Zusätzlich zur Hundehaftpflicht kann man noch eine Hundekrankenversicherung bzw. eine OP-Versicherung für Hunde abschließen.
Die Krankenversicherung kommt dabei immer für anfallende Tierarztkosten auf, die OP-Versicherung für Kosten, die in Folge eines Unfalls entstehen, wenn der Hund operieren muss. Die Beiträge richten sich dabei in ihrer Höhe nach dem Alter des Hundes und dessen allgemeinen Gesundheitszustandes.
Geistig behinderte Personen oder körperlich Behinderte benötigen mitunter einen Hund, um im Alltag besser leben zu können. Hierfür gibt es ausgebildete Blindenhunde und ähnliches. Allerdings werden auch hier in der Regel die Kosten für die Hundehaftpflicht nur dann von der Krankenkasse erstattet, wenn ein entsprechendes Gutachten des MDK vorliegt. Dabei wird neben den Anschaffungskosten für einen Blindenhund auch eine monatliche Pauschale seitens der Kassen gezahlt, die dafür sorgen soll, dass man den Hund mit Nahrung versorgen und ihn entsprechend versichern kann.
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