Welche Schäden sind generell mitversichert?
Durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sind die unterschiedlichsten Schäden mitversichert. In erster Line handelt es sich um Personenschäden, die von der Versicherung beglichen werden. Fällt ein Hund einen Menschen an und verliert dieser dabei einen Arm, sodass er nicht mehr für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann, dann übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung die Rentenzahlungen, die in einem solchen Fall fällig werden.
Des Weiteren übernimmt sie aber auch Behandlungs- und Rehabilitationskosten und auch Schmerzensgeldforderungen werden durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung beglichen
Handelt es sich um einen Sachschaden, dann tritt ebenfalls die Tierhalterhaftpflichtversicherung ein. Dies ist dann der Fall, wenn der Hund auf die Straße gelaufen ist und dadurch ein Auffahrunfall mehrerer Fahrzeuge verursacht hat. Sämtliche Schäden, die an Gegenständen durch diesen Unfall entstanden sind, werden dann durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung abgedeckt.
Eine weitere Art der Schadenregulierung der Tierhalterhaftpflichtversicherung sind die Vermögensschäden. Hierbei handelt es sich um Schäden, bei denen Geld eine große Rolle spielt. Greift ein Hund einen Menschen an, der gerade auf dem Weg zu einem wichtigen Geschäftstermin war und der Angegriffene kann den Termin nicht mehr wahrnehmen, kann es zu einem entgangenen Gewinn kommen. Dieser ist dann auch durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung abgesichert.
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