Welche Tierarten deckt die Privathaftpflicht schon ab?
Durch die private Haftpflichtversicherung sind Kleintiere und zahme Haustiere automatisch mitversichert. Dies bezieht sich auf Tiere wie Katzen, Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien und Meerschweinchen. Des Weiteren sind Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Tauben sowie Hühner oder ein Bienenstock mit in der privaten Haftpflichtversicherung versichert.
Dies ist allerdings immer nur dann der Fall, wenn es sich nicht um eine landwirtschaftliche oder gewerbliche Haltung handelt. Ist dies zutreffend, dann muss auch für diese Tiere eine besondere Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Unter Umständen kann man exotische Tiere, wie Schlangen oder andere Reptilien in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichern. Hierzu sollte man sich aber in jedem Fall die Versicherungsbedingungen durchlesen, ob es hierzu eventuell einer besonderen Einzelvereinbarung bedarf. Dies ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich und so kann es bei einem bestimmten Versicherungsunternehmen auch vorkommen, dass eine Mitversicherung von exotischen Tieren expliziert ausgeschlossen ist.
Generell ist es sehr zu empfehlen, die Behandlungsweisen von Haustieren mit dem Versicherer abzusprechen. So kann man sicher sein, dass die entsprechenden Haustiere auch wirklich richtig versichert sind.
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