Wie sieht es mit den Leistungen aus? Ist ein ungewollter Deckakt z.B. mitversichert?
Grundsätzlich kommt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle Schäden auf, für die das jeweils versicherte Tier verantwortlich gemacht werden kann. Dabei kann es sich um Personenschäden handeln oder aber auch um Sachschäden oder Vermögensschäden. Jedoch gibt es auch Versicherungsgesellschaften, die weitere Dinge mit versichern und das teilweise sogar kostenlos. So ist oftmals auch das Tierhüterrisiko betragsfrei mitversichert und auch der Nachwuchs des Muttertieres ist bis zu einem bestimmten Zeitraum automatisch und beitragsfrei in der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Muttertieres mitversichert.
Des Weiteren kann es sein, dass weltweit und unbegrenzt Auslandsaufenthalte mitversichert sind. Zudem ist es bei vielen Versicherungsgesellschaften auch so geregelt, dass das Risiko des ungewollten Deckaktes mitversichert ist. Allerdings sind alle diese besonderen Leistungen kein Standard und somit nicht automatisch bei jeder Tierhalterhaftpflichtversicherung inbegriffen.
Man sollte sich als Tierhalter ganz genau darüber informieren, welche Leistungen im Versicherungspaket als Standard enthalten sind und welche zusätzlichen Leistungen man noch über sog. Deckungserweiterungen oder Einzelvereinbarungen man versichern kann.
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