Tierhalter-Haftpflicht

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Wofür braucht man eine Tierhalterhaftpflicht?

Jeder, der ein Tier hält, muss auch für die Schäden haften, die durch das Tier verursacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Hund, eine Katze, einen Vogel oder einen Hamster handelt. Sämtliche Schäden, wie Sachschäden, Vermögensschäden oder Personenschäden, müssen vom Halter des jeweiligen Tieres beglichen werden.

Allerdings kann man sich gegen solche Schadensfälle durch die Tierhalterhaftpflichtversicherung absichern. Dabei werden jedoch Unterschiede gemacht, denn Kleintiere, wie Vögel, Hamster, Meerschweinchen und Kaninchen sind über die private Haftpflichtversicherung des Halters mitversichert. Beißt ein Kaninchen also beim Nachbarn, der auf das Tier aufpasst, ein Kabel durch, dann ist dieser Schaden über die private Haftpflichtversicherung des Tierhalters abzuwickeln.

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Handelt es sich allerdings um größere Tiere, wie einen Hund oder ein Pferd, dann muss eine Tierhalterhaftpflichtversicherung dafür abgeschlossen werden, die dann im Schadensfall für den entstandenen Schaden eintritt.

Bei der Wahl der richtigen Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte man darauf achten, dass die Deckungssummen hoch genug sind. Ein Hund oder auch ein Pferd können sehr schnell einen großen Schaden anstellen. Läuft ein Hund beispielsweise auf die Straße und ist der Verursacher eines Auffahrunfalls, bei dem mehrere Personen in Mitleidenschaft gezogen werden, dann ist die Schadenssumme meist recht hoch. Schlimm wird es, wenn bei diesem Unfall Personen zu Schaden kommen, für die der Halter des Hundes mit einer monatlichen Rente aufkommen muss, weil die verunfallte Person nicht mehr in der Lage ist, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. In diesen Fällen tritt die Tierhalterhaftpflichtversicherung für alle Personenschäden, Vermögensschäden und Sachschäden ein, weshalb die Deckungssummen ausreichend hoch sein sollten.

In fast allen Bundesländern ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung inzwischen eine Pflichtversicherung geworden. Aber auch dort, wo sie nicht zu den Pflichtversicherungen gehört, sollte man sie abschließen, denn sicher ist sicher.

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