Tierhalter-Haftpflicht

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Tierhalterhaftpfichtversicherung Lexikon

 

Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung für Tiere übernimmt der Tierhalter. Das heißt, der Tierhalter hat mit seinem Tier eine gewisse Gefährdung „in Umlauf gebracht“ und muss daher auch für Schäden, die dieses Tier verursacht, einstehen. Hier spricht man von Gefährdungshaftung. Für diesen Zweck kann man aber auch eine Tierversicherung abschließen, die im Schadenfall und bei begründeten Ansprüchen die Regulierung übernimmt.

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