Leinenzwang
Unter dem Leinenzwang versteht man, dass ein Hund nur angeleint in der Öffentlichkeit auftreten darf. In manchen Gemeinden gibt es einen Leinenzwang für Kampfhunde, deren Rassen auch veröffentlicht sind und in manchen Gemeinden gibt es einen Leinenzwang für generell alle Hunde. Für eine Tierversicherung spielt der Leinenzwang, wenn es sich nicht um Kampfhunde handelt, eher eine untergeordnete Rolle. Man sollte trotzdem bei Vertragsabschluss danach fragen, ob die Leistungen eventuell entfallen können, wenn der Hund unangeleint einen Schaden verursacht.







