Tierhalter-Haftpflicht

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Tierhalterhaftpfichtversicherung Lexikon

 

Mietsachschäden

Verursacht ein Tier, zum Beispiel ein Hund eine Mietwohnung oder auch gemietete Gegenstände, dann muss laut dem Gesetz der Tierhalter dafür aufkommen. Die Schäden sind dann so genannte Mietsachschäden. Hat man eine Tierversicherung abgeschlossen, dann übernimmt in der Regel diese die Schadensregulierung. Man sollte hier aber auf ausreichend hohe Deckungssummen achten.

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