Tierhalter-Haftpflicht

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Tierhalterhaftpfichtversicherung Lexikon

 

Personenschäden

Kommt durch ein Tier ein Mensch zu Schaden, dann nennt man das Personenschaden. Der Tierhalter muss dann für den Schaden die Verantwortung übernehmen und ggf. Schmerzensgeld, Ausfallkosten etc. an den Geschädigten zahlen. Hat man aber eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, so reguliert diese die entstandenen Schäden und wehrt ebenso unrechtmäßige Ansprüche ab.

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