Schmerzengeld
Verursacht ein Tier einen Personenschaden, so muss dessen Besitzer für die Schäden aufkommen. Der Geschädigte macht dann seine Ansprüche gegenüber dem Tierhalter geltend. Dazu gehört auch Schmerzengeld, genauso wie ein eventueller Verdienstausfall oder der Schaden an einem Gegenstand. Dieses Schmerzengeld kann aber von der Tierversicherung übernommen werden, wenn man eine solche Versicherung besitzt und die Ansprüche des Geschädigten rechtens sind.







